UNO – Teil I: Lehren aus dem Ukraine-Krieg

Russland hat 2022 die Ukraine angegriffen, einen souveränen Staat mit einer demokratisch gewählten Regierung. Dies wurde in der UN-Resolution ES-11/1 der Generalversammlung von 141 Staaten dieser Welt auf das Schärfste missbilligt [1]. Viele Kriegsverbrechen wurden begangen, Hunderttausende Menschen sind seither gestorben [2]. Es ist berechtigt und notwendig, die Ukraine zu ihrer Verteidigung nach Kräften zu unterstützen. Sonst zeigte man Putin und anderen Autokraten und Kriegs­verbrechern, dass sich Machtansprüche auf einen fiktiven „Einflussbereich“ und pure Gewalt wieder lohnten, die man z.B. aus einer rein subjektiven Ge­schichts­inter­pre­ta­tion ableitet. Einer Interpretation, die staatliche Souveränität als völker­recht­liche Kate­gorie ebenso ablehnte wie die Unver­letz­lich­keit staat­licher Grenzen. Beides waren nach dem schreck­lichen Zweiten Welt­krieg über Jahr­zehnte aber Garanten für Frieden und Freiheit in Europa und anderswo und deren Aner­kennung ist in der Charta der Verein­ten Nationen für alle Mit­glieder festge­schrieben. Statt dieser Prinzipien er­hielte das „Recht des Stärkeren“ implizit Bestä­tigung – mit unabseh­baren Folgen für die Welt. Die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 24. Februar 2024 im UN-Sicherheitsrat: „Wenn wir dem nachgeben würden, wäre das das Ende der UN-Charta“ [3].

Die Frage nach dem Ziel des Ukraine-Krieges sollte nicht allein auf territoriale Ansprüche bzw. „Sieg“ oder „Niederlage“ gerichtet sein. Selbst ein vollständiger Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Souveränität der Ukraine, auch in den derzeit gewaltsam besetzten Gebieten, ist als Zielsetzung unzureichend. Denn gleich, wie der Krieg ausgeht (➥ Ukraine: 8-Stufen-Plan zum Frieden), muss sich die Welt vielmehr der übergeordneten Frage stellen, was an der internationalen Zusammenarbeit und der UNO im Interesse des Friedens dringend, kurzfristig zu verbessern ist. Diese Frage muss auch unabhängig davon gestellt werden dürfen, ob Reformen gegenwärtig überhaupt realistisch erscheinen [4]. Was muss geändert werden, um in ähnlicher Lage bessere Antworten geben und Aggressoren aller Art gemeinsam effizient stoppen zu können, z.B. im Fall einer Eskalation des Taiwan-Konflikts? Welche Änderungen an der UN-Charta oder des Statuts des Internationalen Gerichtshofs (IGH) könnten dazu beitragen, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten schnell zu beenden und den Frieden künftig besser zu sichern?

Maßnahmen – Zusammenfassung

Folgende Maßnahmen könnten dazu beitragen, die UNO aufzuwerten und zu einer handlungsfähigeren internationalen Organisation zu machen, die wirklich friedenserhaltend wirken kann. Es handelt sich um Punkte, die wünschenswert wären – unabhängig von ihrer momentanen Realisierbarkeit. Genaueres zu den einzelnen Punkten im folgenden bzw. in Teil II.

  • Erneuerung der Verpflichtung zum Gewaltverzicht durch alle Mitglieder.
  • Unabhängige und sichere Finanzierung.
  • Ständige Bereitschaft von UNO-Truppen.
  • Gewaltanwendung zur Friedenssicherung künftig nur unter der unmittelbaren Leitung der UNO – Gewaltmonopol?
  • Erneuerung des Willens zur internationalen Abrüstung, konkrete Schritte.
  • Einschränkung oder Abschaffung von Vetorechten im Sicherheitsrat.
  • Klare Regeln für nationale Separation und Wiedervereinigung in der Charta.
  • Klare Definition und Abgrenzung von Terrorismus und Regeln für den Umgang mit internationalem Terrorismus in der Charta. Beenden von „Hinrichtungen“ Einzelner ohne Mandat der UNO bzw. des IGH auf dem Territorium anderer Staaten (Staatsterrorismus).
  • Stärkung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
  • Transparentere Regeln für die Relevanz, Teilhabe und Verpflichtung (z.B. hinsichtlich des Einhaltens der Menschenrechte) von NGOs, Stiftungen und internationalen Konzernen in der Charta.
  • Bessere internationale Öffentlichkeitsarbeit.
UNO: Aus Weltkriegen geboren

Nach dem ersten Weltkrieg (1914-1918) war die Gründung des Völkerbundes durch die damaligen Siegermächte am 10. Januar 1920 ein erster Versuch, durch strukturierte internationale Zusammenarbeit ein ähnliches Desaster für die Zukunft zu verhindern. Eine Schwäche des Völkerbundes war aber, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten. Im Falle eines kriegerischen Aktes eines Staates gegen einen Mitgliedstaat sollte der Völkerbund sofort und direkt militärisch zu Hilfe eilen (ohne über eigene Truppen zu verfügen). Tatsächlich fehlten aber klare Regeln für den Fall, dass ein Konflikt zwischen zwei Mitgliedsstaaten des Bundes eskalierte. Solche Fälle führten zum Austritt oder Ausschluss (Japan, Sowjetunion, Italien, Deutschland – die USA wurden nie Mitglied) und schwächten den Bund. Er verlor immer mehr an Einfluss und Handlungsoptionen. Spätestens mit Anbruch des Zweiten Weltkriegs war er obsolet geworden [5].

Und wieder gab es noch während und nach dem zweiten großen Krieg (1939-1945) die Einsicht, dass nur eine Stärkung internationaler Kooperation den Frieden bewahren kann. Mit Unterzeichnung der Charta wurde die UNO am 26. Juni 1945 in San Franzisco (USA) gegründet, erste Überlegungen gehen auf die Atlantik-Charta von 1941 zurück [6]. Aus den Erfahrungen mit dem Völkerbund versuchte man, Lehren zu ziehen [7]. Zunächst standen die vier Weltkriegs-Alliierten plus die Republik China (1946-1949, das heutige Taiwan) im Zentrum des Sicherheitsrats [8], der nun zur wichtigsten Bühne wurde, um Konflikte wenigstens welt-öffentlich zu benennen und auch – in Form von Resolutionen – zu sanktionieren. In ihrer fast 80-jährigen Geschichte konnte die UNO viele internationale Konflikte „regeln“ [9]. Grob kann man 4 Phasen unterscheiden: die Gründungsphase, die Zeit des Kalten Kriegs [10] , die produktive Phase und zuletzt eine Periode, in der die politisch-friedenstiftende Bedeutung der UNO immer weiter abzunehmen scheint, die humanitäre Rolle (die Weiterentwicklung und Umsetzung politischer Programme) dagegen immer wichtiger wird.

Die zunehmende Zahl internationaler und multilateraler Konflikte und Probleme macht die Suche nach wirksamen, gemeinsamen Lösungen heute immer dringender. Eine Stärkung internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen und der OSZE ist heute wichtiger denn je. Immer mehr Nationen sehen die Notwendigkeit internationaler Kooperation ein, dies zeigt sich an der wachsenden Zahl der UNO-Mitglieder seit 1945 (Abb. 2) [11]. Bevölkerungswachstum, globalisierte Wirtschaft, Hunger, Klimakatastrophe und ihre Folgen, globale Aufrüstung, Massenvernichtungswaffen, Kampf um natürliche Ressourcen, internationaler Terrorismus und Kriege mit vielen Beteiligten im Hintergrund, machen eine neue Qualität der multilateralen Kooperation erforderlich, gerade im politisch-diplomatischen Bereich [12]. Die UNO kann so gesehen – bei all ihren Schwächen – immerhin „eine Insel der Zivilisation in einem Meer von Anarchie“ darstellen [13].

Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewinnen

Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der UNO war mit der Sonderstellung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats von Beginn an festgelegt. Während des Kalten Krieges galt das ungeschriebene Gesetz, dass keine Blockmacht interveniert, wenn die andere gegen das Friedensgebot verstößt. Das Gewaltverbot ist in Artikel 2 der Charta sehr klar definiert – und wurde dennoch in vielen Fällen von den entscheidenden „Trägern“ der UNO – den Vetomächten – missachtet [14]. Sie boten somit ein äußerst schlechtes Vorbild. Es wirkt wenig glaubwürdig, wenn genau diese Mächte anderen mit Hinweis auf die Charta die Anwendung von Gewalt untersagen wollen. Die wiederholte Beugung der Charta durch die Vetomächte ist einer der wichtigsten Gründe für den Verlust von Ansehen und Glaubwürdigkeit der UNO.

Eine weitere wichtige Ursache für die Wahrnehmung der UNO als „hilflos“ ist der jahrzehntelang ungelöste Nahost-Konflikt. Selbst völkerrechtlich verbindliche Resolutionen des Sicherheitsrats missachtet Israel seit langem folgenlos (dank US-Veto), handelt ihnen – wie bei der Siedlungspolitik – diametral entgegen und schikaniert UNO-Sonderberichterstatter [15].

Schon der Einsatz von UNO-legitimierten Truppen im Koreakrieg war nur durch einen Trick erfolgt [16]. Während des fast zehn Jahre andauernden Vietnamkrieges blieb die UNO tatenlos. Der völkerrechtlich nicht legitime NATO-Krieg gegen Serbien war 1999 ein gefährlicher Präzedenzfall [17]. Der durch dreiste Lügen gerechtfertigte Irak-Krieg ohne Mandat des Sicherheitsrats war 2003 ein ebenso dreister Völkerrechtsbruch und hat endgültig zu einer Erosion des Werte- und Normenverständnisses der UNO geführt [17.01].

Im Bereich der Abrüstung hat die UNO in den vergangenen Jahren wenig erreichen können. Die Genfer Abrüstungskonferenz tagt zwar regelmäßig, hat aber seit langem keine Erfolge mehr vorzuweisen. Die Unglaubwürdigkeit der UNO hat selbst der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) erhöht, da er den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats den Besitz von Kernwaffen erlaubt, allen übrigen aber verbietet. Zur Unterzeichnung wurden diese mit dem Versprechen „geködert“, dass auch die Vetomächte schrittweise atomar abrüsten würden. Dazu ist es aber nie gekommen [17.1]. Die Übereinkommen zu bakteriologischen und Chemiewaffen von 1997 und 1975 existieren zwar, es gibt aber kein „Überwachungs- und Durchsetzungssystem“ vergleichbar zum NVV [17.2].

Die Handlungsfähigkeit der UNO ist eng mit der Persönlichkeit des Generalsekretärs verbunden, der damit hochgradig gefährdet ist. Auf den tatkräftigen und kreativen Schweden Dag Hammarskjöld, der höchstwahrscheinlich durch ein US-Attentat ums Leben kam [18], folgte 1961 der „übervorsichtige“ Sithu U Thant, der zudem noch Fehlentscheidungen traf [19]. Die UNO blieb auch daher an der Kuba-Krise, dem Vietnam-Krieg und dem Sechs-Tage-Krieg (Israel) nur am Rande beteiligt und verlor ihre Handlungsfähigkeit, „stattdessen wurde sie zur Bühne rhetorischer Schaukämpfe“ [20] – ein Bild, das sie bis heute verfolgt. Auch der heutige Generalsekretär António Guterres sticht nicht gerade durch kreative Tatkraft hervor – weder in der Ukraine, im Gazakrieg noch vorbeugend in der Taiwanfrage oder betreffend Moldawien hat er bisher Entscheidendes bewirken können.

Ferner stellt die Anlage der UNO als zwischenstaatliche Organisation mittlerweile eher ein Problem dar. Fälle wie die Separation von Gebieten einer Nation bzw. das Gegenstück einer Re-Okkupation ehemals zugehöriger, in der Zwischenzeit jedoch selbstständig erklärter Gebiete sind in der Charta nicht geregelt. Auch der Kampf gegen das übergreifende Problem des internationalen bzw. des Staats-Terrorismus [21] kann nur über Umwege mit der UN-Charta in Verbindung gebracht werden.

Um überhaupt „zuständig zu werden“, wurden Probleme des grenzüberschreitenden Terrorismus quasi „verstaatlicht“, was zu einer „bemerkenswerten Aufweichung des Grundsatzes der Souveränität und territorialen Integrität der Staaten“ führte [22]. Die geradezu inflationäre Umdeutung dieser Grundprinzipien führte zu einer Beliebigkeit, die so etwas wie Putins Angriffskrieg überhaupt erst ermöglichte [23].

Die immer drängendere Beteiligung von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) weicht die Charta weiter auf, es droht die Gefahr einer „Entmachtung“ der Regierungsdiplomatie. Mit dem Ergebnis, dass diplomatische Verhandlungen zwischen Regierungen im Rahmen von informellen Sondertreffen [24] oder G7/G8- oder G20-Gipfeln stattfinden und nicht mehr im „Institutionsgefüge der Vereinten Nationen“ [25]. Dies spielt auch einer gewissen Arroganz der europäischen Staaten in die Hände, die der UNO zwar die Lösung von Konflikten andernorts (z.B. in Afrika) überlassen, sich aber in der eigenen Region „Einmischung“ verbeten [26].

Unter Bezugnahme auf Artikel 71 der Charta erhielten bis 2014 schon 4.000 Nicht-Regierungsorganisationen einen „Konsultativstatus“ im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC). Einerseits erhöht die Einbeziehung vieler, bunter „Player“ die Repräsentanz und damit Bedeutung der UNO – andererseits droht eine derart starke Vergrößerung des „Chores“ verschiedenster Stimmen die Entscheidungsfindung und damit die Schlagkraft der UNO aufzuweichen; sie erscheint manchem daher nur noch als „Quasselbude“ [27]. Hinzu kommt die wachsende finanzielle Abhängigkeit der UN-Organisationen von privaten Spenden durch Stiftungen und Firmen. Diese Spenden sind oft „zweckgebunden“ und stehen der UNO nicht als freie Mittel gemäß eigener Präferenzen und Bedürfnisse zur Verfügung [28].

Die Zunahme der Komplexität und die wachsende Zahl der Akteure unter dem Dach der UNO verringern die Transparenz und so schließlich auch die mediale Präsenz. Medien interessieren sich für das Besondere und Sensationelle – naturgemäß sind die diplomatischen Winkelzüge im Rahmen der UNO weder das eine noch das andere. Gestiegene Komplexität einerseits und weltweite Zunahme des Populismus und der Desinformation andererseits fördern in den Öffentlichkeiten den Eindruck, dass die UNO nichts erreicht – zum Teil womöglich eine „self-fulfilling prophecy“ [29]. Tatsächlich aber haben die Vereinten Nationen zwischen 1948 und 2015 71 Friedensoperationen durchgeführt, die etwa 100 Milliarden Dollar kosteten – sage niemand, es habe nichts zu berichten gegeben.

Die UNO hat 15 Teilorganisationen und beschäftigt mehr als 40.000 Mitarbeiter. Insbesondere Friedensoperationen kosten viel Geld. Tatsächlich haben insbesondere die USA, aber auch Großbritannien, ihre Beiträge jahrzehntelang nur nur zögerlich entrichtet [30]. Unter Kofi Annan (1997-2006) musste die Organisation aus diesem Grunde radikal bespart werden – an „besondere Aufgaben“ wie weitere Friedensoperationen war nicht mehr zu denken. Die UNO verfügt über keinen „Zwangsvollstreckungstitel“, um ihr zustehende Mittel bei Mitgliedern ein­zu­trei­ben [31]. Insbesondere die Weltgesundheitsorganisation WHO ist seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert, was zu einer wachsenden Abhängigkeit von privaten Geldgebern geführt hat [32].

Die UNO wurde von Beginn an durch die realen Machtverhältnissen bestimmt [33]. Die Organisation bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen den am Status Quo interessierten (Veto-)mächten und unabhängigen Reformkräften; zwischen der Gefahr von Unglaubwürdigkeit einerseits und Machtlosigkeit andererseits.

Von der Vorstellung einer demokratischen oder wenigstens demographisch angemessenen Repräsentation der Völker in der Generalversammlung kann man sich schlicht verabschieden. Dies zeigt sich schon daran, dass ein Land wie China (mit derzeit knapp 1,5 Milliarden Einwohnern) [34] das gleiche Stimmrecht hat wie Tuvalu (etwa 11.000 Einwohner) [35]. Zugleich wird nicht hinterfragt, inwieweit die Regierungen tatsächlich ihre Völker vertreten oder ob es sich um knallharte Diktaturen handelt. Dies alles definiert zugleich die Möglichkeiten wie auch die Grenzen der Organisation.

Appell: Instrumente schärfen

Nach einer längeren Friedenszeit in Europa – den Jugoslawien-Krieg 1998 einmal ausgeblendet – war der Überfall Russlands auf die Ukraine eine Zäsur, ein Rückfall in das Territorialdenken des 19. Jahrhunderts, ein Schock. Nehmen wir diesen Schock zum Anlass, wichtige Lehren zu ziehen: nur die deutliche Stärkung der UNO und die Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit auch in Europa können auf Dauer Kriege verhindern. Im Atomzeitalter muss dies im Interesse der gesamten Menschheit das oberste Gebot sein. Wir können uns keinen weiteren Weltkrieg erlauben, der dadurch traumatisierte Völker anschließend bewegen könnte, „über ihre Schatten zu springen“ um im gemeinsamen Interesse nationale Macht an eine supranationale Friedensorganisation abzugeben. Ein dritter, diesmal atomarer Weltkrieg könnte zur Vernichtung der Menschheit und großer Teile der Biosphäre führen. Umso wichtiger ist es, sich Gedanken zu machen, in welche Richtung Reformen der UNO führen sollten, was dazu nötig ist und entschiedener dafür einzutreten.

2005 hat der damalige Generalsekretär Kofi Annan Reformvorschläge unterbreitet. Nehmen wir den Ukraine-Krieg als Anstoß, sich auch mit diesen Vorschlägen endlich wieder zu befassen [36]. Wir brauchen eine UNO, die sich zu einem modernen, politischen Ordnungsrahmen für eine Weltgesellschaft weiterentwickelt und sich auch um innerstaatliche Konflikte kümmern kann. Als eine „immer stumpfer werdende Waffe“, als Machtinstrument weniger Staaten, brauchen wir die UNO dagegen nicht [37].

84 Aufrufe – LDS: 08.06.2024


UNO – Teil II: Gemeinsam gegen Krieg und Krisen (folgt …)


Literatur & Medien

(TPA) Tim Patrik Albrecht: Der UN-Sicherheitsrat – Grundlagen und Reform.
ISBN: 978-3-638-64450-1.

(AA) Aleida Assmann: Der europäische Traum. Vier Lehren aus der Geschichte.
ISBN: 978-3-406-73380-2.

(AB) Andreas Boeckh (Hrsg.): Lexikon der Politik – Internationale Beziehungen.
ISBN: 3-7632-4936-2.

(WBML) Winfried Böhm, Martin Lindauer (Hrsg.): 11. Würzburger Symposium – Welt ohne Krieg? ISBN: 3-12-984670-0.

(CH) Die Charta der Vereinten Nationen und das Statut des Internationalen Gerichtshofs. ISBN: 3-15-009801-7.

(IK) Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. ISBN: 978-3-15-014382-7.

(RK) Robert L. Kelly: Warum es normal ist, dass die Welt untergeht.
ISBN: 978-3-8062-4014-6.

(BR) Berthold Rittberger: Die Europäische Union. ISBN: 978-3406-77507-9.

(JTLS) John Trent, Laura Schnur: Renaissance der Vereinten Nationen – Gegenwart und Potentiale im 21. Jahrhundert. ISBN: 978-3-8474-2449-0.

(JS) Joseph E. Schwartzberg: Die Transformation des Systems der Vereinten Nationen. Entwürfe für eine funktionale Welt. ISBN: 978-1-946102-05-8.

(KDW) Klaus Dieter Wolf: Die UNO. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven.
ISBN: 978 3 406 50878 3.
Dieses Büchlein ist sehr zu empfehlen – auch wenn es leider nicht ganz aktuell ist.

(AZ) Andreas Zumach: Globales Chaos – Machtlose UNO. Ist die Weltorganisation überflüssig geworden? ISBN: 978-3-85869-702-8.

Fußnoten

[1] Dagegen stimmten nur Belarus, Eritrea, Nordkorea, Russland, Syrien – dies entspricht 2,8%. 35 Staaten enthielten sich (19,3%). Weitergehende Maßnahmen des Sicherheitsrats wurden durch Russland als Veto-Mitglied blockiert – wikipedia.de: Resolution ES-11/1 der UN-Generalversammlung.

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) klagte die Ukraine gegen Russland wegen Völkermords. Ergebnis war Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Art. 41 des IGH-Statuts wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine: Russland müsse die militärische Gewalt in der Ukraine sofort einstellen. Dass Russen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten, hatte Russland zur Rechtfertigung seiner Invasion zwar behauptet, konnte dem Gericht dafür aber keine Beweise vorlegen. Die Ukraine konnte erfolgreich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Russland klagen, obwohl Russland den IGH nicht grundsätzlich anerkennt. Dies liegt daran, dass die Zuständigkeit des IGH sich auch aus Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 des IGH-Statuts in Verbindung mit einer sogenannten kompromissarischen Klausel (Schiedsklausel) in einem anderen völkerrechtlichen Vertrag ergeben kann. In diesem speziellen Fall hat die Ukraine Artikel IX der Völkermordkonvention herangezogen, der den IGH als zuständiges Gericht für Streitigkeiten über die Auslegung, Anwendung und Erfüllung der Konvention zwischen Vertragsstaaten, zu denen sowohl Russland als auch die Ukraine gehören, festlegt. Daher geht es in diesem Streit auch nur um Verstöße gegen die Völkermordkonvention – vgl. wikipedia.de: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof, international bedeutsame Fälle, https://kurier.at/politik/ausland/internationaler-gerichtshof-verordnet-russland-muss-gewalt-sofort-stoppen/401939971. 

[2] Bis zum 29. Februar 2024 sind laut Zählungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) mindestens 10.675 ukrainische Zivilisten gestorben – statista.com: Verletzte und getötete Zivilisten durch den Ukraine-Krieg bis Februar 2024. Bis August 2022 sind mindestens 9.000 ukrainische Soldaten getötet wurden – fr.de: Riesiger Blutzoll im Krieg: Ukraine und Russland erleiden horrende Verluste. Die USA gehen von 315.000 toten und verwundeten russischen Soldaten aus – zdf.de: BBC meldet 50.000 tote Russen – Wie viele Soldaten sind bisher gestorben? 

[3] Baerbock im Sicherheitsrat – ntv.de: Schweiz plant Friedenskonferenz – Baerbock: „Putin nachzugeben wäre Ende der UN-Charta“.
Unabhängig von den völkerrechtlichen Verbrechen Russlands hat aber auch die Ukraine Grenzen beim „naturgegebenen Recht zur kollektiven Selbstverteidigung“ zu beachten. Die Charta begrenzt dieses Recht. Dazu zählt eigentlich eine zeitliche Begrenzung der Selbstverteidigung „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“. Ferner müssten militärische Maßnahmen eigentlich dem Sicherheitsrat „sofort“ angezeigt werden. Als Mitglied der UNO wäre auch die angegriffene Ukraine ferner weiterhin verpflichtet, zur „Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ aktiv zu werden – (CH), S. 28 ff. Vor diesem Hintergrund erscheinen Angriffe auf Flughäfen und Raffinerien auf russischem Territorium als problematisch – vgl. Ukraine hält an Zielen fest – Bericht: USA drängen Kiew, Angriffe auf Ölanlagen einzustellen

[4] Die UNO ist keine Weltregierung, sondern eher ein freiwilliger „Club“ und daher keineswegs interessenunabhängig. Würde sie unabhängig, schiene sie den Großmächten weniger von Nutzen. Damit verlören diese aber das Interesse an einer UN-Mitarbeit und die Weltorganisation könnte enden wie der Völkerbund. Deshalb ist sie dennoch nicht überflüssig. „Die UNO ist ein kompliziertes Netzwerk von inzwischen 193 souveränen Staaten mit oftmals sehr unterschiedlichen Interessen“ – (AZ), S. 11. Komplexität und Diplomatie der UNO werden über die Medien oft nicht ausreichend kommuniziert. Daher generieren überzogene Erwartungen regelmäßig Enttäuschungen. Doch eine Alternative zur UNO gibt es nicht. Das Dilemma der UNO – einerseits Abhängigkeit, andererseits Reformwillen – beschreibt (KDW) treffend auf S. 44. Dennoch ist es sinnvoll und notwendig, über konkrete Reformen zumindest nachzudenken und politische Forderungen zu erheben. 

[5] wikipedia.org: Völkerbund

[6] Vgl. (KDW), S. 14. In der Atlantik-Charta wurden bereits der „Verzicht auf territoriale Expansion“ und ein „Gewaltverzicht“ festgeschrieben. 

[7] Vgl. (KDW), S. 13. 

[8] Die Volksrepublik China wurde erst am 25. Oktober 1971 durch die UN-Vollversammlung als alleinige legitime Vertretung Chinas anerkannt und konnte daraufhin als ständiges Mitglied in den Sicherheitsrat einziehen. Taiwan war damit abgemeldet. 

[9] Beispiele für gelungene Konfliktregelungen: Kambodscha – 1993, Mosambik – 1994, Angola – 1995, Guatemala – 1996, Zypern. Wenn auch nicht immer erfolgreich bzw. nachhaltig wie bei der Gründung des Staates Israel. Aber: „Ohne die UNO wäre es wahrscheinlich zu einem dritten Weltkrieg gekommen – möglicherweise sogar unter Einsatz atomarer Waffen“ – (AZ), S. 12. Vgl. auch Berlinkrise und Kubakrise

[10] Das Vetorecht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machte diesen praktisch während der gesamten Zeit des Kalten Krieges handlungsunfähig – (KDW), S. 7 und S. 32. Bis 1989 legte die Sowjetunion 115-mal ein Veto ein, die USA 69-mal. Der Grundgedanke, dass die „fünf Weltpolizisten“ durch ihre militärische Macht der UNO mehr Handlungsfähigkeit garantieren könnten, war durch die Blockbildung nahezu ad absurdum geführt worden. 

[11] Das Ziel der „Universalität“ ist somit inzwischen erreicht worden – vgl. (KDW), S. 15. Dem Völkerbund ist dies nie gelungen. 

[12] Die Aktivitäten der UNO trugen seit 1945 erheblich dazu bei, die Lebensbedingungen der Erdenbewohner in vielen Bereichen zu verbessern – (AZ), S. 13. Insbesondere der Terrorismus hält sich nicht an territoriale Grenzen: „Derartige Herausforderungen unterlaufen, überfordern und sprengen den zwischenstaatlichen Ordnungsrahmen, den die Vereinten Nationen bisher bereitgestellt haben“ – (KDW), S. 9. Dies allein ruft nach einer Reform der UN-Charta: Die Taliban ließen sich nicht bekämpfen, ohne die territoriale Integrität Afghanistans zu verletzen. Ähnliches galt für den IS im Irak, die Hamas im Gaza-Streifen, die Huthi im Jemen, die „Piraten“ aus Somalia. Zusätzlich vgl. auch (RK), S. 172. 

[13] (KDW), S. 31. 

[14] Vgl. (KDW), S. 54: Der Interventionalismus vor allem der USA und ihrer Verbündeten hat an vielen Stellen zu einer Schwächung von Staaten geführt und gleichzeitig zum Erstarken von Warlords, bewaffneten Gruppen, Terrormilizen und transnational operierenden Terroristennetzwerken. Eine Politik nach dem Motto „Wir zerstören, wieder aufbauen können andere“ schwächt den Ordnungsrahmen der UNO. Im Kampf gegen den Terror greifen auch die Staaten immer öfter zu völkerrechtswidrigen und inhumanen Mitteln (Guantanamo Bay, Tschetschenien und Ukraine, Nahost).
In Artikel 2 der UN-Charta heißt es unmissverständlich: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ – (CH), S. 13. Doch in der Praxis wurde der Sicherheitsrat oft nicht angerufen, wenn ein ständiges Mitglied im Gegenzug eigene Interessen bedroht sah. Es galt: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ – vgl. (KDW), S. 55 und 57 und (AZ), S. 42. Der fast zehnjährige Vietnamkrieg der USA war niemals Thema im Sicherheitsrat, ebensowenig der Algerienkrieg Frankreichs oder das Vorgehen Großbritanniens in Nordirland uvm. Das „System der kollektiven Sicherheit“ funktioniert so wenig, wie wenn ein Zusammenschluss diverser Verbrechersyndikate in einer Großstadt die Aufgabe übertragen bekäme, für Sicherheit und Ordnung sorgen zu sollen. 

[15] (AZ), S. 66f u. 94f. UNO-Sonderberichterstatter Richard Falk wurde 2008 festgenommen, in eine Zelle gesperrt und schließlich in ein Flugzeug Richtung USA gesetzt. 

[16] Die Sowjetunion nahm vorübergehend nicht mehr an Sitzungen des Sicherheitsrats teil, um gegen die Repräsentation Chinas durch die Republik Taiwan zu protestieren. Dadurch konnte gegen diesen Truppeneinsatz kein Veto einlegen – (KDW), S. 32. 

[17] Der Angriff widersprach der UN-Charta und war durch kein Mandat des Sicherheitsrats gedeckt – vgl. (AZ), S. 107 u. 118. Russland war strikt dagegen, evtl. vom Sicherheitsrat mandatierte militärische Eingriffe unter NATO-Kontrolle durchführen zu lassen. 

[17.01] (KDW), S. 67: „Im Fall des Irak setzten die USA sich 2003 mit einer militärischen Intervention sogar über den Sicherheitsrat hinweg“. 

[17.1] (KDW), S. 65ff. 

[17.2] Der Versuch, ein solches Kontrollsystem auch für bakteriologische und Chemiewaffen zu schaffen, scheiterte 2001 an den USA – (KDW), S. 68. Man könnte daraus schließen, dass dort in diese Bereiche derzeit viel investiert wird (➥ Woher kam das Corona-Virus wirklich? Die bis 2020 intensive Zusammenarbeit mit China als „verlängerter Werkbank“ auch in diesem Bereich hat durch die jüngste Epidemie einen Dämpfer erhalten). 

[18] Zumindest mit Wissen, wenn nicht auf Veranlassung von CIA, MI5 und südafrikanischem Geheimdienst wurde sein UN-Flugzeug in der Nacht zum 18. September 1961 an der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Nordrhodesien, dem heutigen Sambia, von dem belgisch-britischen Kampfpiloten Jan van Risseghem abgeschossen. In wessen Auftrag, ist bis heute nicht 100%ig klar. Kurz zuvor war der Führer der kongolesischen Befreiungsbewegung Lumumba vom CIA ermordet worden, da die USA und andere die Verstaatlichung von Uran- und Kobalt-Bergbauunternehmen fürchteten (Operation Wizard). Hammarskjöld wollte in der „Kongokrise“ vermitteln – vgl wikipedia.de: Flugunfall des UNO-Generalsekretärs Dag Hammarskjöld

[19] Z.B. die Entscheidung, 1967 die Blauhelmtruppen (zu früh) von der Sinai-Halbinsel abzuziehen – (KDW), S. 40.  

[20] (KDW), S. 33 und 40. 

[21] Nicht nur Al Kaida oder IS – auch USA, Israel und Russland bringen ohne Gerichtsverfahren auf Territorien anderer Länder willkürlich Menschen um, die sie z.B. für „Terroristen“ halten oder die ihnen irgendwie „missliebig“ sind – vgl. Staatsterrorismus

[22] (KDW), S. 63: Resolutionen Nr. 1267 vom 15. Oktober 1999 und Nr. 1333 vom 19. Dezember 2000. 

[23] Putin verweist auf den Nato-Angriff auf Serbien in 1999, der vom Sicherheitsrat nicht legitimiert war und behauptet zu seiner Rechtfertigung „Völkermord“ im Osten der Ukraine. Auch der Krieg von Frankreich, USA und Großbritannien gegen das Gaddafi-Regime in Libyen 2011 war völkerrechtlich nicht legitimiert – (AZ), S. 20. 

[24] Jüngstes Beispiel: Das Ukraine-Treffen in der Schweiz. 

[25] (KDW), S. 52. 

[26] (AZ), S. 45. Das Selbstbild Europas als „Insel der wohlgeordneten friedlichen Zivilisation“ in einem Meer von Chaos verhinderte ein Aktivwerden der UNO in Europa. Zumach zitiert dazu aus einem symptomatischen Briefwechsel zwischen dem deutschen Außenminister Genscher und dem UNO-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar von 1991. Cuéllar warnte frühzeitig vor einer Balkankrise. „Genscher ließ durchblicken, dass er dem aus Peru stammenden UNO-Generalsekretär wenig Ahnung von Europa zutraute“ – (AZ), S. 46. Zur Deeskalation der innerjugoslawischen Konflikte hätte die UNO in einer Vermittlerrolle vieles beitragen können, wenn man diese zugelassen hätte. Stattdessen wurde später der UNO „Scheitern und Veragen zur Last gelegt“ – (AZ), S. 49. 

[27] Als Quasselbude – und als „Reichsaffenhaus“ – soll Kaiser Wilhelm II. den deutschen Reichstag bezeichnet haben (und nicht Joseph Goebbels – der sprach von einer Quatschbude) – Wort des Tages: Quasselbude

[28] (AZ), S. 101ff. 

[29] Wenn die wichtigsten Staaten der UNO nichts mehr zutrauen, verliert sie dadurch tatsächlich an Einfluss. 

[30] (KDW), S. 27: Und das, obwohl der Beitragssatz für den Hauptzahler USA von 25% auf 22% gesenkt wurde. Vgl. auch (AZ), S. 200ff. 

[31] (AZ), S. 200ff. 

[32] (AZ), S. 100: „die Interessen dieser privaten Geldgeber bestimmen heute in erheblichem Ausmaß die Politik der WHO“. Ein Umstand, der auch von der deutschen Entwicklungshilfeorganisation medico international scharf kritisiert wird. 

[33] Vgl. FN 4. 

[34] countrymeters.info: China, Volksrepublik Bevölkerung(Stand 15.04.2024). 

[35] laenderdaten.info: Tuvalu (Stand: 15.04.2024). 

[36] Annan hatte 2005 u.a. eine Erweiterung des Sicherheitsrats, einen neuen Menschenrechtsrat (2006 gegründet), mehr Befugnisse für den Generalsekretär und mehr Mittel für Entwicklungshilfe gefordert – wikipedia.org: Reform der Vereinten Nationen

[37] (KDW), S. 64. Vgl. auch (KDW), S. 11 und S. 30. Vgl. (AZ), S. 13f: Es besteht die Gefahr der erneuten bipolaren Blockbildung durch die Großmächte USA und China und einer Aufteilung in entsprechende Interessensphären wie zur Zeit des Kalten Krieges. Dabei bieten gerade der zunehmende Multilateralismus, die Diversifizierung der Macht, die Globalisierung heute mehr denn je die Chance und Notwendigkeit für internationale, multilaterale Kooperation. 

Beitragsbild: Dsns.gov.ua, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons, bearb. v. Mirke, 18.02.2023.

Verwendung des PICR-Logos mit freundlicher Genehmigung durch PICR, 19.05.2024.

15515.1   Wikipedia.org, Public Domain, 12.06.2024.  

15515.2   Mirke, 2024. Quelle: Growth in United Nations membership, Public Domain, 17.06.2024.  

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