Ukraine: 8 Stufen zum Frieden



1.

Waffenstillstand. Keine einseitigen Änderungen des Frontverlaufs.

UN-Beobachter auf beiden Seiten stellten sicher, dass es zu keinem Verstoß gegen den Waffenstillstand käme. Sollten UN-Beobachter feststellen, dass es doch zu einem Verstoß gekommen ist, müsste diese Konfliktpartei der anderen „Schadenersatz“ im Sinne einer Vertragsstrafe leisten.


2.

Beiderseitiger Truppenabzug in einem temporären Korridor von 100 Kilometern vom Frontverlauf zum Zeitpunkt des Waffenstillstands.

Durch diese Vereinbarung würde sichergestellt, dass es nicht zu „Aktionen in letzter Minute“ kommt, um sich noch einen territorialen Vorsprung zu sichern.


3.

Zur Friedenssicherung Stationierung von bewaffneten UNO-Truppen im Korridor. Beide Parteien haben dies aktiv zu unterstützen.


4.

Beiderseitige vorübergehende Anerkennung des Status Quo, d.h. der durch Russland besetzten Gebiete in der Ukraine (Luhansk, Donezk, Saporischja, Cherson und Krim) als territorial „umstritten“ bis zu einer freien Volksabstimmung.


5.

Abzug aller russischen und ukrainischen Truppen aus den besetzten Gebieten [1], einschließlich der Krim.


6.

Freie Volksabstimmung über die künftige nationale Zugehörigkeit in allen von Russland beanspruchten Gebieten [1] unter Beteiligung internationaler UN-Wahlbeobachter.

Zur Wahl wären drei Optionen zu stellen: Ukraine, Russland oder neutral/autonom. Wenn es bei der Volksabstimmung zu Manipulationen und Provokationen kommt, besetzen UNO-Truppen die Gebiete und die Volksabstimmung würde unter Aufsicht internationaler Wahlbeobachter wiederholt, bis die Freiheit der Volksabstimmung – nach dem Urteil der Wahlbeobachter – vollständig garantiert war.


7.

Nationale Zuordnung oder Autonomie der Gebiete entsprechend den Ergebnissen der Freien Volksabstimmung und dauerhafte vollständige Entmilitarisierung der Gebiete (alle militärischen Gattungen inklusive Marine) einschließlich der Krim.

Im Zweifel Sicherstellung dieses Status‘ durch bewaffnete UNO-Truppen. Die Zuordnung diente lediglich dem Aufbau ziviler und administrativer Strukturen und der Reparatur der Infrastruktur und dürfte keine militärischen Ziele verfolgen.

Der Korridor (2) würde aufgehoben.


8.

Russland erkennt die volle staatliche Souveränität der Ukraine an. Die UNO-Truppen überwachen den entmilitarisierten Status der Oblasten Luhansk, Donezk, Saporischja, Cherson und Krim für zehn Jahre und ziehen dann ab.

Bei Verstoß gegen den entmilitarisierten Status wären die UNO-Truppen zur gewaltsamen Entmilitarisierung berechtigt. Dies hätten beide Parteien anzuerkennen. Auf Reparationsleistungen durch Russland verzichtete die Ukraine (das ist ein großes Entgegenkommen). Die Ukraine könnte NATO und EU beitreten oder ein Assoziierungsabkommen mit Russland schließen, dazu wird jeweils eine freie Volksabstimmung durchgeführt. Europa und Russland, die UN, würden beim Wiederaufbau der Ukraine helfen. Sanktionen gegen Russland könnten abschließend entfallen. Dies würde auch dort einen wirtschaftlichen Aufschwung begünstigen.

Sollten sich einzelne Oblasten als „autonom“ erklären, blieben UNO-Truppen dort stationiert, bis sich Russland und die Ukraine auf ein Abkommen geeinigt hätten, in dem der Autonomie-Status dieser Gebiete garantiert würde.

Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg durch ein IGH-Tribunal [2] bzw. in einer Reihe von Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bliebe davon unberührt.


Wir brauchen eine UNO-Initiative! Der UN-Charta muss wieder mehr Geltung verschafft werden!

Bei der Vorbereitung des Waffenstillstands und zur Kompromissfindung sollte der UN-Generalsekretär eine tragende Rolle spielen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die „Agenda für den Frieden“ (1992) des damaligen Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali, welche alle aufgeführten Maßnahmen durch die UNO legitimiert hätte [3].

Der Stufenplan sähe vor, die Punkte im Abstand von 4-12 Wochen schrittweise zu erfüllen. Sofern Zweifel an der Erfüllung eines Punktes bestehen, Rückbesinnung auf den vorherigen Punkt und neuer Anlauf (Termin).

Die UNO-Truppen müssten sich wie in ähnlichen Konstellationen der Vergangenheit aus Mitgliedsstaaten rekrutieren, die nicht direkt am Konflikt beteiligt sind [4].

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Literatur & Medien

(CH) Die Charta der Vereinten Nationen und das Statut des Internationalen Gerichtshofs. ISBN: 3-15-009801-7.

(KDW) Klaus Dieter Wolf: Die UNO. Gesichte, Aufgaben, Perspektiven.
ISBN: 978 3 406 50878 3.
Dieses Büchlein ist sehr zu empfehlen – auch wenn es leider nicht ganz aktuell ist.

Fußnoten

[1] Luhansk, Donezk, Saporischja, Cherson, Krim. 

[2] Ähnliche Tribunale waren das Internationale Militärtribunal von Nürnberg und das Internationale Militärtribunal für den Fernen Osten in Tokio, weitere wurden durch den Sicherheitsrat 1993 zu Jugoslawien und 1994 zu Ruanda als „Nebenorgane“ ins Leben gerufen – (KDW), S. 21. Das ukrainische Center for Civil Liberties (CCL, Центр Громадянських Свобод) hat seit dem Frühjahr 2022 russische Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung dokumentiert. Unter anderem sammelte das CCL Zeugenaussagen in den ukrainischen Städten Butscha und Irpin, wo russische Truppen gezielt Massaker unter Zivilisten begangen haben. Das CCL erhielt 2022 den Friedensnobelpreis. 

[3] Vgl. (KDW), S. 46f. 

[4] Beispiele wären: Indien, Argentinien, Mittelamerika, Indonesien usw. 

Beitragsbild: Flagge der Vereinten Nationen, Public Domain, 2024.